Awarenesskonzept
1. Definition
Wir verstehen unter Awareness einerseits das Bewusstsein für gesellschaftliche Missstände (Gemeint sind hierbei etwa verschiedene Formen der Diskriminierung und sogenannte strukturelle Gewalt, denen man mitunter auf Veranstaltungen begegnen kann.) und andererseits ein friedvolles Miteinander. Ziel der Einnahme eines solchen Bewusstseins sind sichere Veranstaltungen, auf denen sich alle Beteiligten wohl fühlen.
2. Grundprinzipien
Aus unserem Verständnis für Awareness leiten wir folgende Grundprinzipien ab, an die wir uns verbindlich halten:
1. Definitionsmacht:
Menschen haben unterschiedliche emotionale und körperliche Grenzen. Es obliegt demnach der betroffenen Person, was eine Diskriminierung ist oder nicht. Es geht darum, dass die betroffene Person im Fokus steht und nicht der:die Diskriminierende oder die gewaltausübende Person. Was nach einer Grenzüberschreitung oder Diskriminierung geschehen soll, sollte sich an den Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Person orientieren.
2. Parteilichkeit:
Parteilichkeit heißt nicht, eine neutrale Position einzunehmen, sondern für die betroffene Person da zu sein. Wenn wir eine gesellschaftliche Veränderung anstoßen wollen, müssen wir lernen, parteilich mit den Betroffenen zu sein: Ihnen zuhören, Glauben schenken und sie dabei unterstützen, ihre Bedürfnisse
durchzusetzen.
3. Kollektive Verantwortungsübernahme:
Awareness geht alle an – eine Gesellschaft funktioniert nur im respektvollen Miteinander.
4. Safer Use:
Zu sicheren Veranstaltungen gehört Safer Use dazu. Öffentlicher Konsum kann darüber hinaus eine triggernde („Triggernd“ bedeutet „stark emotional auslösend“, meist im Sinne einer plötzlich aktivierten belastenden Reaktion.) Wirkung für betroffene Personen haben und ist zu vermeiden.
3. Umgang mit Betroffenen
Im Umgang mit Betroffenen wollen wir folgende Punkte beachten:
Dos:
- Beim Ansprechen von Personen stellen wir uns vor und fragen, wie die Person angesprochen werden möchte.
- Wir hören der Person aufmerksam zu und sind freundlich. Wir bestärken Betroffene darin, dass sie sich an uns gewandt haben, und versuchen, ihnen potenzielle Schuldgefühle zu nehmen.
- Das Ziel einer Awarenessmaßnahme ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der betroffenen Person unter vertraulicher Behandlung der Situation.
- Jegliche Handlungen erfolgen stets im Einvernehmen der betroffenen Person und unter Bewahrung der Ruhe.
- Wir bewerten das Geschehene nicht, vielmehr schaffen wir Angebote.
- Wenn nötig, holen wir zusätzliche Hilfe. Wir achten auf die persönlichen Kapazitäten, Grenzen und Trigger aller Beteiligten inklusive uns selbst.
Don ́ts:
- Wir fassen niemanden ungefragt an.
- Wir stellen keine (sofern zur Auflösung der Situation nicht notwendigen) Fragen über das Erlebte.
- Wir geben keine persönlichen Details weiter.
- Behörden werden erst in Absprache mit der betroffenen Person eingeschaltet.
- Wir bleiben seriös – es wird nichts versprochen, was nicht gehalten werden kann.
4. Haltung
Mensch ist Mensch – wir akzeptieren jeden so, wie er ist, solange es sich im rechtlichen Rahmen abspielt.
5. Verhaltenskodex
Hierbei ist das Verhalten unserer Gäste gemeint. Der Kodex umfasst folgende Punkte:
- Unsere Events sind für alle - das bedeutet, niemand wird aufgrund der Herkunft/Hautfarbe, des Geschlechts oder sonstiger Attribute diskriminiert.
- Wir dulden keine Art der physischen, psychischen oder sonstigen Gewalt, oder die Androhung dieser.
- Nicht jeder möchte sich in einer Aufnahme wiederfinden. Wir begrüßen es, dass Gäste gefragt werden, bevor Fotos geschossen/online gepostet werden.
- Wir zwingen zu keinem Dresscode. Unsere Gäste dürfen kommen, wie sie möchten, solange eine freizügige Aufmachung auch für andere Gäste keine Belästigung darstellt. Bei Clubevents möchten wir, dass T-Shirts anbehalten werden.
- Die Gäste sind dazu aufgefordert, die Dekoration, die Anlage, sowie Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln.
- Bezüglich öffentlich Konsum - siehe unter Grundprinzipien.
6. Kommunikation
Intern:
Unser Erkennungssymbol soll ein stilisiertes Auge aus schwarzen Linien mit einem Om-Zeichen in der Iris sein. Unsere Symbolfarbe ist Flieder. Unsere interne Geste in Notfällen soll das internationale Handzeichen für Hilfe in Gefahrensituationen sein (eine Hand wie zum Gruß gehoben, dann Daumen eingeknickt, dann restlichen Finger über den Daumen gefaltet).
Extern:
Wir kommunizieren unsere Awarenessguidelines analog über Flyer sowie digital über den Instagramaccount. Flyer können bei Veranstaltungen ausgehändigt werden. Ein Infopost mit mehreren Slides wird auf dem Instagramaccount im Feed angeheftet. Inhalt beider Kommunikationskanäle soll sein:
- Grundprinzipien in zusammengefasster Form
- Verhaltenskodex für die Gäste
- Information darüber, dass wir ein Awarenessangebot stellen und vor Ort Awarenessarbeit betreiben
- Wichtige Telefonnummern, wie das Hilfetelefon oder Minicarnummern
7. Abläufe
Die Abläufe für verschiedene potenzielle Gefahrensituationen sind in unseren Rollenkarten festgehalten.
8. Handlungsleitfaden
Hiermit ist im Gegensatz zum Punkt Abläufe gemeint, wie wir grundsätzlich vor, während und nach Veranstaltungen vorgehen.
Vor:
Wir stellen uns folgende Fragen: Wie geht es uns heute? Was erwartet uns heute? Welche Ressourcen erfordert dies? Womit können wir heute gut oder nicht so gut umgehen? Gibt es Trigger, die wir im Team teilen möchten? Nach Abklärung sollte jeder über die Rahmenbedingungen der bevorstehenden Veranstaltung im Bilde sein.
Während:
Bei der Übergabe/beim Schichtwechsel stellen wir uns folgende Fragen:
Wie lief die Veranstaltung bisher? Gab es besondere Vorkommnisse? Dies kann in einem standardisierten Übergabeprotokoll festgehalten und weitergereicht werden. Während der Veranstaltungen kommunizieren wir über Handys und Funkgeräte. Sollte es dazu kommen, dass etwa die Polizei, Rettungskräfte o. ä. Personen vor Ort sind, so spricht mit ihnen
- falls für die laufende Veranstaltung vorgesehen, die schichtleitende Person
- die sich aktuell in der Situation bzw. Schicht befindliche Person
- die nächstverfügbare Person.
Falls es dazu kommen sollte, dass es einem von uns während der Veranstaltung nicht gut geht, so soll die betroffene Person es äußern und in ihrer Schicht durch ein anderes Kollektivmitglied auf freiwilliger Basis vertreten werden. Sollte ein Gast der Veranstaltung verwiesen werden, so haben wir das Hausrecht und damit das Recht, die Person von der Veranstaltung zu entfernen. Bei Clubveranstaltungen bitten wir die Security darum.
Für eine laufende Veranstaltung haben wir folgendes Zubehör dabei:
- Westen/Armbinden
- Ohropax
- Magnesium
- Traubenzucker
- Powerbank
- Pflaster, und Blasenpflaster
- Taschentücher
- Binden/Tampons
- Desinfektionsmittel
- Kotzbeutel
- Kondome
- Lutschpastillen
- Taschenlampe
- Mini-Verbandszeug, und Schere
- Trinken (stilles Wasser)
Nach:
Das Veranstaltungsgeschehen soll nach Ende der Veranstaltung kurz besprochen werden und es wird gefragt, ob jemand von uns besonderen Gesprächsbedarf hat. Vorkommnisse besonderer Art werden in unserer internen Statistik festgehalten.
9. Entlastung
Awareness-Arbeit kann sowohl physisch als auch psychisch belastend sein. Wir plädieren dafür, bei akuter Belastung dies stets zu äußern, um Abhilfe zu verschaffen. Um Belastung im Voraus zu vermeiden, möchten wir über persönliche Triggerpunkte in den Austausch gehen. Es besteht das Angebot der Awarenessbeauftragten, hierzu belastende Informationen entgegenzunehmen und anonymisiert dem Kollektiv zwecks Achtung dieser Punkte weiter zuvermitteln. Gerne kann dies in Form einer für alle einsehbaren, erweiterbaren und anonymisierten Liste geschehen.